Start digitales Baugenehmigungsverfahren ab 01.01.2025 - Veröffentlichungsinformationen
Grundlegende Änderungen im Einreichungsverfahren von Bauanträgen ab dem 01.01.2025
Die Bauverwaltung weist daraufhin, dass ab 01.01.2025 fast alle Anträge (insbesondere Bauanträge) zwingend zuerst im Landratsamt Haßberge eingereicht werden müssen.
Die Gemeinden werden dann im ersten Schritt durch das Landratsamt über Ihren Antrag informiert und am Verfahren beteiligt.
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie gehabt unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.
Bitte beachten Sie hierzu die anhängende Pressemitteilung mit den entsprechenden Erläuterungen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Bauamt in der Gemeinde Rauhenebrach unter 09554 9221-22 gerne zur Verfügung.