Rechtsbehelfsbelehrung
Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Widersprüchen
Widersprüche gegen Bescheide der Gemeinde Rauhenebrach können auch elektronisch eingelegt werden.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sicheres Kontaktformular im Bayernportal.
https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=56663470689
- Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an gemeinde@rauhenebrach.de
Erklärung zur qualifizierten elektronischen Signatur:
Die übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Hinweis:
Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.